Hinweise:
Vorbereitungs-Kurse möglich.
Schüler*innen müssen mindestens 17 Jahre alt sein. In der Regel ist der Nachweis einer mindestens sechsmonatigen Berufstätigkeit (auch geringfügige Beschäftigung) oder die Vorlage eines Arbeitsvertrags (auch geringfügige Beschäftigung) bei Schulbeginn notwendig.
Abhängig von den biographischen Umständen kann nach Beratung eine Aufnahme auch dann erfolgen, wenn keine Berufserfahrung vorliegt.
Flyer